Kinderschnuppertauchen
Kursziel
Einblick in das Tauchen mit Gerät.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 8 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen.
- Ausbildungsstufe: keine
- Pflichttauchgänge: keine
- Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
- Schriftliche Erklärung, dass das Kind schwimmen kann
Sonderregelungen:
- Schnuppertauchgänge müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen durchgeführt werden.
- Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es dem Kind erlaubt, im Wasser stehen zu können.
- Die Wassertemperatur soll so bemessen sein, dass ohne Tauchbekleidung über 15 Minuten problemlos getaucht werden kann.
- Eine kindgerechte Tauchausrüstung steht für den Schnuppertauchgang zur Verfügung.
Theoretischer Teil
- Lerneinheiten: 2
- Lehrinhalte: Lückenlose Vorbereitung und Einweisung (richtige Durchführung des Druckausgleichs etc.)
- Prüfungsinhalte: keine
Praktischer Teil
1 Tauchgang: maximal 5 Meter Tiefe, etwa 15 Minuten Dauer, 1 Teilnehmer und 1 Ausbilder
Erfolgskontrolle
Der Ausbilder spricht mit dem Kind über die positiven Eindrücke während des Schnuppertauchganges und beantwortet Fragen zum Sporttauchen und zur Tauchausbildung.
Beurkundung
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist die offizielle VIT Brevetkarte Schnuppertauchen. Zusätzlich kann optional ein offizieller VIT Einkleber für den Taucherpass ausgegeben werden.
1 Tauchgang: maximal 5 Meter Tiefe, etwa 15 Minuten Dauer, 1 Teilnehmer und 1 Ausbilder
Erfolgskontrolle
Der Ausbilder spricht mit dem Kind über die positiven Eindrücke während des Schnuppertauchganges und beantwortet Fragen zum Sporttauchen und zur Tauchausbildung.
Beurkundung
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist die offizielle VIT Brevetkarte Schnuppertauchen. Zusätzlich kann optional ein offizieller VIT Einkleber für den Taucherpass ausgegeben werden.